Winterreifenpflicht in Deutschland – wann Winterreifen vorgeschrieben sind und welche Kennzeichnung zählt
FT Praxiswelt – PKW-Winterreifen
Winterreifenpflicht in Deutschland – wann Winterreifen vorgeschrieben sind und welche Kennzeichnung zählt
In Deutschland gibt es keine starre Winterreifenpflicht nach Kalender. Entscheidend sind die tatsächlichen Straßenverhältnisse. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht.
Für Autofahrer sind dabei besonders drei Punkte wichtig: Die bekannte Regel „O bis O“ ist keine gesetzliche Frist, eine reine M+S-Kennzeichnung reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus und auch Ganzjahresreifen können die Anforderungen erfüllen, wenn sie die erforderliche Winterkennzeichnung tragen.
Die drei wichtigsten Punkte zur Winterreifenpflicht
Situativ
Nicht das Datum entscheidet, sondern ob tatsächlich winterliche Straßenverhältnisse vorliegen.
Alpine-Symbol
Das Bergpiktogramm mit Schneeflocke ist für die heutige gesetzliche Wintertauglichkeit entscheidend.
Alle vier Räder
Bei einem normalen PKW reicht Winterbereifung nur auf der Antriebsachse nicht aus.
Nicht das Datum entscheidet, sondern die tatsächliche Straßenlage. „O bis O“ ist nur eine praktische Faustregel und keine gesetzliche Frist.
Keine feste Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern
Die deutsche Regelung orientiert sich an den tatsächlichen Straßenverhältnissen.
1. „O bis O“ ist kein Gesetz
Die bekannte Faustregel „Oktober bis Ostern“ kann bei der Planung des saisonalen Reifenwechsels helfen. Eine gesetzlich festgelegte Pflicht genau für diesen Zeitraum gibt es jedoch nicht.
Winterliche Straßenverhältnisse können bereits vor Oktober oder noch nach Ostern auftreten. Umgekehrt entsteht die Winterreifenpflicht nicht allein deshalb, weil beispielsweise Dezember ist.
2. Wann greift die situative Winterreifenpflicht?
Die Straßenverkehrs-Ordnung nennt folgende winterliche Straßenverhältnisse:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte
- Reifglätte
Ist die Straße morgens trocken und tritt am Abend Schneematsch auf, kann sich die rechtliche Situation innerhalb desselben Tages ändern.
3. Alle vier Räder müssen passend bereift sein
Bei einem normalen PKW reicht es nicht aus, lediglich die angetriebene Achse mit geeigneten Winterreifen auszurüsten.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen muss die erforderliche Winterbereifung an allen Radpositionen vorhanden sein.
Alpine-Symbol und M+S richtig unterscheiden
Die Reifenkennzeichnung hat sich gegenüber früheren Jahren entscheidend verändert.
4. Das Alpine-Symbol erkennen
Das sogenannte Alpine-Symbol zeigt ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Es wird häufig auch als 3PMSF-Kennzeichnung bezeichnet.
Vor dem Wintereinsatz sollte nicht nur auf die Bezeichnung „Winterreifen“ oder „Ganzjahresreifen“ vertraut, sondern die tatsächliche Kennzeichnung am Reifen geprüft werden.
5. Reine M+S-Kennzeichnung reicht seit 1. Oktober 2024 nicht mehr
Für ältere Reifen mit ausschließlich M+S-Kennzeichnung galt eine Übergangsregelung. Diese ist beendet.
Eine reine M+S-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol erfüllt bei den heute relevanten Reifen die Anforderungen der situativen Winterreifenpflicht nicht mehr.
6. M+S zusätzlich zum Alpine-Symbol ist unproblematisch
Viele moderne Winter- oder Ganzjahresreifen können mehrere Kennzeichnungen tragen.
Dass zusätzlich M+S auf der Reifenflanke steht, macht einen Reifen nicht ungeeignet. Wichtig ist die erforderliche Alpine-Kennzeichnung.
Ganzjahresreifen und Winterreifenpflicht
Ganzjahresreifen können rechtlich für winterliche Straßenverhältnisse geeignet sein.
7. Ganzjahresreifen können die Winterreifenpflicht erfüllen
Ein Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol kann die gesetzlichen Anforderungen an die Winterbereifung erfüllen.
Für die rechtliche Einordnung ist entscheidend, ob der Reifen die erforderliche Winterkennzeichnung besitzt.
8. Alte M+S-Ganzjahresreifen ebenfalls kontrollieren
Auch für Ganzjahresreifen gilt die Änderung seit Oktober 2024.
Ein älterer Ganzjahresreifen sollte deshalb vor dem Wintereinsatz gezielt auf das Alpine-Symbol geprüft werden.
Sommerreifen im Winter
Die reine Jahreszeit ist rechtlich nicht der einzige Maßstab.
9. Trockene Straße im Winter bedeutet nicht automatisch ein kalenderbedingtes Verbot
Die deutsche Winterreifenpflicht ist situativ. Eine trockene Fahrbahn im Januar löst nicht allein aufgrund des Monats die genannte Pflicht aus.
Winterliche Straßenverhältnisse können sich schnell entwickeln. Wer im Winter mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss deshalb berücksichtigen, dass Schneefall, Reifglätte oder Eis die Situation kurzfristig verändern können.
10. Wetterumschwung kann die Weiterfahrt verändern
Ein typischer Wintertag kann beispielsweise so aussehen:
Morgens
Trockene Straße und Temperaturen über dem Gefrierpunkt.
Abends
Schneefall, Schneematsch oder Reifglätte.
Wer auf das Fahrzeug angewiesen ist, sollte nicht erst beim ersten Schneefall überlegen, ob die vorhandene Bereifung die Anforderungen erfüllt.
Profiltiefe: Gesetz und praktische Winterreserve
Auch hier sollten rechtliche Mindestanforderung und praktische Empfehlung getrennt werden.
11. Gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm
Für PKW-Reifen gilt in Deutschland grundsätzlich eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm im Hauptprofil.
Eine häufig genannte größere Profiltiefe ist deshalb nicht automatisch eine gesetzliche Mindestgrenze in Deutschland.
12. Praktisch ist mehr Winterreserve sinnvoll
Für den tatsächlichen Winterbetrieb zählen zusätzlich:
- Schnee
- Schneematsch
- Nässe
- Bergfahrten
- Winterurlaub
- geplante Restlaufleistung
Der ADAC empfiehlt bei Winterreifen eine größere Profilreserve und nennt 4 mm als Orientierung für die Fahrsicherheit. Rechtlich bleibt die deutsche Mindestprofiltiefe grundsätzlich 1,6 mm.
Bußgeld bei ungeeigneter Bereifung
Die situative Winterreifenpflicht ist eine verbindliche Verkehrsregel.
13. Falsche Bereifung kann Geld und einen Punkt kosten
Wer bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen ohne vorgeschriebene Bereifung fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Für den normalen Verstoß werden derzeit 60 Euro genannt; bei Behinderung 80 Euro. Zusätzlich kann ein Punkt im Fahreignungsregister anfallen.
Wer als Fahrzeughalter die Inbetriebnahme mit ungeeigneter Bereifung anordnet oder zulässt, kann ebenfalls sanktioniert werden.
Was gilt beim Anhänger?
Die konkrete situative Winterreifenpflicht bezieht sich nicht in gleicher Weise auf einen mitgeführten Anhänger.
14. Anhänger sind von dieser konkreten Pflicht ausgenommen
Für den Anhänger besteht die situative Winterreifenpflicht nach dieser Regelung nicht in gleicher Weise wie für das Zugfahrzeug.
Gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen sollte auch die Bereifung eines Anhängers hinsichtlich Zustand, Profil und Einsatz kritisch betrachtet werden.
Winterurlaub und Fahrten ins Ausland
Die deutsche Regelung lässt sich nicht automatisch auf andere Länder übertragen.
15. Zielland und Transitländer separat prüfen
Andere Länder können eigene Vorgaben haben zu:
- festen Zeiträumen
- situativer Winterreifenpflicht
- Profiltiefen
- Reifenkennzeichnungen
- Schneeketten
- regionalen Sonderregelungen
Besonders bei Fahrten durch mehrere Länder sollten die jeweils gültigen Vorschriften vor Reisebeginn separat kontrolliert werden.
Typische Missverständnisse zur Winterreifenpflicht
| Aussage | Richtig? | Einordnung |
|---|---|---|
| Winterreifen sind gesetzlich von Oktober bis Ostern vorgeschrieben. | Nein | „O bis O“ ist eine Faustregel, keine feste gesetzliche Frist. |
| Im Dezember muss ich allein wegen des Monats Winterreifen fahren. | Nein | Die Pflicht richtet sich nach den tatsächlichen winterlichen Straßenverhältnissen. |
| Schneematsch zählt zur Winterreifenpflicht. | Ja | Schneematsch ist ausdrücklich genannt. |
| Zwei Winterreifen auf der Antriebsachse reichen. | Nein | Beim normalen PKW muss die vorgeschriebene Bereifung an allen Radpositionen vorhanden sein. |
| Eine reine M+S-Kennzeichnung genügt weiterhin. | Nein | Die Übergangsregelung endete zum 30. September 2024. |
| Das Alpine-Symbol ist heute entscheidend. | Ja | Das Bergpiktogramm mit Schneeflocke kennzeichnet die relevante Wintertauglichkeit. |
| Ganzjahresreifen können die Winterreifenpflicht erfüllen. | Ja | Wenn sie unter anderem das Alpine-Symbol tragen. |
| 4 mm sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. | Nein | Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt grundsätzlich 1,6 mm; 4 mm sind eine Sicherheitsempfehlung. |
| Die Winterreifenpflicht kann auch im April gelten. | Ja | Wenn winterliche Straßenverhältnisse vorliegen. |
FT-Kurzcheck vor dem Winter
- Alpine-Symbol auf allen vier Reifen kontrollieren
- nicht auf eine reine M+S-Kennzeichnung verlassen
- Profiltiefe aller vier Reifen prüfen
- Innenschulter mit kontrollieren
- Reifen auf Schäden und Risse prüfen
- Reifenfülldruck kalt nach Fahrzeugvorgabe einstellen
- RDKS-Warnmeldungen klären
- Wetterentwicklung und geplante Nutzung berücksichtigen
- bei Skiurlaub Regeln der Zielländer und Transitländer prüfen
- „O bis O“ als Orientierung, nicht als Gesetz verstehen
Passendes Wissen aus der FT Wissenswelt
Die rechtliche Winterreifenpflicht ist nur ein Teil des Winterreifenwissens. Für technische Grundlagen zu Winterreifen, Reifenkennzeichnungen, Profiltiefe und Reifenalter finden Sie bei FT Reifen weiterführende Wissensbereiche.
PKW-Winterreifen bei FT Reifen
Wenn die vorhandenen Reifen die aktuellen Anforderungen nicht mehr erfüllen oder aufgrund von Profil, Schäden, Alterung oder Verschleiß ersetzt werden sollen, finden Sie bei FT Reifen PKW-Winterreifen für zahlreiche Fahrzeuge und Reifengrößen.
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Herstellerwissen aus der FT Herstellerwelt
Winterreifen unterscheiden sich je nach Hersteller, Profilkonzept, Lamellenstruktur, Reifenkonstruktion und Fahrzeuganwendung. Die FT Herstellerwelt hilft dabei, Marken und technische Schwerpunkte besser einzuordnen.
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Ablauf Bestellung Informationen zu Bestellung, Bearbeitung, Versand und dem weiteren Ablauf bei FT Reifen.Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht in Deutschland
Gibt es in Deutschland eine feste Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern?
Nein. Deutschland hat eine situative Winterreifenpflicht. „O bis O“ ist lediglich eine verbreitete Orientierung für den saisonalen Reifenwechsel.
Bei welchen Straßenverhältnissen gilt die Winterreifenpflicht?
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte.
Müssen bei einem PKW alle vier Räder Winterreifen haben?
Ja. Es reicht bei den entsprechenden winterlichen Straßenverhältnissen nicht aus, nur die Antriebsachse passend zu bereifen.
Reicht die Kennzeichnung M+S noch aus?
Eine reine M+S-Kennzeichnung reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus. Entscheidend ist das Alpine-Symbol.
Was ist das Alpine-Symbol?
Das Alpine-Symbol zeigt ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke und kennzeichnet Reifen, die die entsprechenden Anforderungen für winterliche Bedingungen erfüllen.
Darf ich Ganzjahresreifen im Winter fahren?
Ganzjahresreifen können die situative Winterreifenpflicht erfüllen, wenn sie unter anderem das Alpine-Symbol tragen.
Sind 4 mm Profiltiefe bei Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland grundsätzlich 1,6 mm. 4 mm werden als größere praktische Winterreserve empfohlen, sind aber nicht die deutsche gesetzliche Mindestgrenze.
Kann die Winterreifenpflicht auch im April gelten?
Ja. Wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte auftreten, kann die situative Pflicht unabhängig vom Kalenderdatum gelten.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?
Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann das Fahren mit ungeeigneter Bereifung ein Bußgeld und einen Punkt nach sich ziehen. Bei Behinderung kann das Bußgeld höher ausfallen.
Wie finde ich passende Winterreifen für mein Fahrzeug?
PKW-Winterreifen finden Sie direkt in der Winterreifen-Kategorie. Wer einen kompletten Winterradsatz aus Felge und Reifen benötigt, kann den Fahrzeug-Konfigurator auf der FT-Reifen Startseite nutzen.
Rechtlicher und technischer Hinweis
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