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Motorradreifen-Freigaben, Reifenbindung und zulässige Reifenkombinationen

FT Wissenswelt – Motorradreifen

Motorradreifen-Freigaben, Reifenbindung und zulässige Reifenkombinationen

Bei Motorradreifen reicht es nicht aus, nur eine passende Zollgröße zu finden. Ob ein Reifen tatsächlich verwendet werden darf, hängt unter anderem von Fahrzeuggenehmigung, Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie, Fahrzeugzustand und der zugelassenen Rad-/Reifenkombination ab.

Besonders viel Verwirrung verursachen Begriffe wie Reifenfreigabe, Reifenfabrikatsbindung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Service-Information und COC. Hinzu kommt, dass sich die deutsche Vorgehensweise für Motorradreifen in den vergangenen Jahren geändert hat.

EU-Typgenehmigung

Bei einem serienmäßigen EU-typgenehmigten Motorrad besteht unter bestimmten Voraussetzungen keine Bindung mehr an einen bestimmten Reifenhersteller.

Abweichende Bereifung

Andere Reifengrößen oder relevante Fahrzeugänderungen können eine Begutachtung beziehungsweise einen zusätzlichen Nachweis erforderlich machen.

Ältere Motorräder

Bei national genehmigten Motorrädern können noch eingetragene Reifenfabrikatsbindungen oder andere Einschränkungen bestehen.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht einfach „Gibt es für diesen Reifen eine Freigabe?“, sondern zuerst: Welche Genehmigungsgrundlage und welche zulässige Rad-/Reifenkombination besitzt das konkrete Motorrad?

Was bedeutet Reifenfabrikatsbindung beim Motorrad?

Eine Reifenfabrikatsbindung bedeutet, dass für ein Motorrad bestimmte Reifenfabrikate beziehungsweise konkrete Reifenmodelle vorgeschrieben wurden.

Solche Bindungen findet man insbesondere bei älteren Motorrädern mit nationaler Fahrzeugtypgenehmigung.

Warum gab es solche Bindungen?

Motorradreifen können trotz identischer nomineller Größe Unterschiede besitzen bei:

  • tatsächlichen Abmessungen
  • Reifenkontur
  • Karkasse
  • Gürtelkonstruktion
  • Fahrverhalten

Deshalb wurden bestimmte Reifen-Fahrzeug-Kombinationen geprüft und teilweise konkret in die Fahrzeugunterlagen übernommen.

Eine Reifenfabrikatsbindung bezieht sich auf ein bestimmtes Fabrikat beziehungsweise Reifenmodell. Sie ist etwas anderes als die grundsätzliche Vorgabe einer Reifengröße.

Warum wurde die Reifenfabrikatsbindung bei EU-typgenehmigten Motorrädern abgeschafft?

Bei der europäischen Fahrzeugtypgenehmigung wird der notwendige Freiraum für die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen bereits im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Dabei wird nicht nur ein einzelnes konkretes Reifenmodell betrachtet.

Die Prüfung berücksichtigt die innerhalb der zugelassenen Reifengröße möglichen Reifenabmessungen und Toleranzen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Bei einem unveränderten EU-typgenehmigten Motorrad können deshalb grundsätzlich unterschiedliche typgenehmigte Reifenfabrikate verwendet werden, wenn die für das Fahrzeug maßgeblichen technischen Voraussetzungen eingehalten werden.

Der Markenname auf einem alten Eintrag bedeutet bei einem unveränderten EU-typgenehmigten Motorrad daher nicht automatisch, dass ausschließlich dieses historische Reifenmodell gefahren werden darf.

Woran erkennt man eine EU-Typgenehmigung?

Ein wichtiger Anhaltspunkt befindet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Relevant ist unter anderem das Feld:

K – Nummer der EG-/EU-Typgenehmigung oder ABE.

Bei EU-typgenehmigten Fahrzeugen findet sich dort typischerweise eine entsprechende europäische Typgenehmigungsnummer.

Warum ist das wichtig?

Weil die rechtliche Beurteilung einer abweichenden Reifenwahl davon abhängen kann, ob das Motorrad:

  • EU-typgenehmigt ist
  • national genehmigt wurde
  • gegenüber dem genehmigten Zustand relevant verändert wurde
Vor der Reifenwahl bei einem älteren oder umgebauten Motorrad lohnt deshalb zuerst der Blick in Zulassungsbescheinigung, COC und vorhandene Eintragungen.

Was ist das COC beim Motorrad?

COC steht für Certificate of Conformity, also die EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs.

Das Dokument enthält technische Daten der Fahrzeugtypgenehmigung.

Darin können auch zulässige Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt sein.

Warum steht im Fahrzeugschein möglicherweise nur eine Reifengröße?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I bildet nicht zwangsläufig sämtliche im Rahmen der Fahrzeugtypgenehmigung zulässigen Reifenvarianten vollständig ab.

Weitere zulässige Kombinationen können sich aus den Genehmigungsunterlagen beziehungsweise dem COC ergeben.

Nur weil eine Reifengröße nicht unter 15.1 beziehungsweise 15.2 der Zulassungsbescheinigung steht, sollte deshalb bei EU-typgenehmigten Fahrzeugen nicht automatisch angenommen werden, dass sie generell unzulässig ist. Die vollständigen Genehmigungsdaten sind entscheidend.

Fall 1: EU-typgenehmigtes Motorrad im Serienzustand

Das ist für viele moderne Motorräder der einfachste Fall.

Voraussetzung ist, dass das Motorrad keine relevanten Veränderungen besitzt, die beispielsweise:

  • Rad-/Reifeneigenschaften
  • notwendigen Reifenfreiraum
  • Fahrwerksgeometrie

beeinflussen.

Was ist bei einem anderen Reifenhersteller möglich?

Ein anderer typgenehmigter Motorradreifen kann grundsätzlich zulässig sein, wenn er innerhalb der genehmigten Rad-/Reifenkonfiguration liegt und die vorgeschriebenen technischen Parameter erfüllt.

Dazu gehören insbesondere:

  • zulässige Größenbezeichnung
  • passende Reifenbauart
  • ausreichende Tragfähigkeitskennzahl
  • ausreichende Geschwindigkeitskategorie
Der Wechsel von Reifenhersteller A zu Reifenhersteller B benötigt bei einem solchen Motorrad also nicht allein deshalb eine neue Eintragung, weil der Markenname wechselt.

Beispiel: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller

Angenommen, für das Motorrad ist vorgesehen:

120/70 ZR17 vorne

und

180/55 ZR17 hinten.

Die bisherigen Reifen stammen von Hersteller A.

Nun sollen typgenehmigte Reifen von Hersteller B verwendet werden.

Was muss geprüft werden?

Unter anderem:

  • Größenbezeichnung
  • Reifenbauart
  • Load Index
  • Speed Symbol
  • Vorder-/Hinterradzuordnung
  • genehmigte Reifenkombination
  • Serienzustand des Motorrads

Sind die Voraussetzungen der Fahrzeugtypgenehmigung eingehalten, ist nicht allein wegen des anderen Herstellernamens eine neue Reifenfabrikatsbindung erforderlich.

Was bedeutet „gleich oder höherwertig“ bei Load Index und Speed Symbol?

Bei der technischen Zuordnung spielen Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsauslegung eine wichtige Rolle.

Ein vorgeschriebener Mindestwert darf grundsätzlich nicht unterschritten werden, sofern keine ausdrücklich geltende Sonderregelung vorhanden ist.

Beispiel Load Index

Ist mindestens:

LI 58

erforderlich, darf nicht einfach ein Reifen mit niedrigerer Tragfähigkeit gewählt werden.

Beispiel Speed Symbol

Auch die erforderliche Geschwindigkeitskategorie muss eingehalten werden.

Load Index und Speed Symbol haben wir ausführlich in Nummer 2 der FT Wissenswelt Motorradreifen erklärt.

Reicht die richtige Reifengröße allein aus?

Nein.

Eine Größenangabe wie:

180/55 ZR17

beschreibt noch nicht sämtliche Anforderungen.

Zu einer zulässigen Bereifung gehören auch:

  • Radposition
  • Reifenbauart
  • Tragfähigkeitskennzahl
  • Geschwindigkeitskategorie
  • Fahrzeugzuordnung
  • gegebenenfalls weitere Genehmigungsbedingungen
„Die Größe passt“ ist deshalb noch keine vollständige Zulässigkeitsprüfung.

Was passiert bei einer anderen Reifengröße?

Hier wird die Beurteilung anspruchsvoller.

Bei EU-typgenehmigten Motorrädern können mehrere Rad-/Reifenkombinationen innerhalb der Fahrzeugtypgenehmigung vorhanden sein.

Eine andere Größe kann deshalb zulässig sein, wenn sie sich innerhalb des genehmigten Bereichs bewegt und die weiteren technischen Anforderungen eingehalten werden.

Was ist problematisch?

Wird eine Reifengröße verwendet, die außerhalb des genehmigten Bereichs liegt, kann eine zusätzliche Begutachtung beziehungsweise ein entsprechender Nachweis erforderlich werden.

Eine Herstellerbescheinigung oder frühere Reifenfreigabe allein macht eine außerhalb der Fahrzeuggenehmigung liegende Reifengröße nicht automatisch zulässig.

Warum ist der Abrollumfang bei einer anderen Reifengröße wichtig?

Eine andere Reifengröße kann den Abrollumfang verändern.

Damit können wiederum andere Fahrzeugbereiche beeinflusst werden.

Beispielsweise:

  • Geschwindigkeitsanzeige
  • Fahrzeughöhe
  • Fahrwerksgeometrie
  • Freigängigkeit

Was ist bei der technischen Beurteilung entscheidend?

Der für die technische Abstimmung verwendete Abrollumfang ist eine definierte Reifengröße und sollte den technischen Herstellerdaten des konkreten Reifenmodells entnommen werden.

Im realen Betrieb beeinflussen unter anderem Radlast, Reifenfülldruck und Verschleiß zusätzlich die Reifenverformung.

Deshalb kann eine Größenänderung nicht allein über die nominelle Seitenwandhöhe beurteilt werden.

Was gilt bei Motorrädern ohne EU-Typgenehmigung?

Viele ältere Motorräder besitzen eine nationale Genehmigung.

Bei diesen Fahrzeugen wurde die Reifenfreiheit nicht nach demselben europäischen Verfahren geprüft wie bei modernen EU-typgenehmigten Motorrädern.

Was kann deshalb in den Fahrzeugpapieren stehen?

Beispielsweise:

  • bestimmte Reifenhersteller
  • bestimmte Reifenmodelle
  • bestimmte Reifengrößen
  • bestimmte Reifenbauarten
Bei solchen Motorrädern darf die historische Reifenbindung nicht einfach mit der Begründung ignoriert werden, dass der neue Reifen dieselbe Zollgröße besitzt.

Was gilt bei einem veränderten Motorrad?

Auch ein ursprünglich EU-typgenehmigtes Motorrad kann aus dem einfachen Standardfall herausfallen, wenn relevante Änderungen vorgenommen wurden.

Welche Änderungen können beispielsweise eine Rolle spielen?

  • andere Felgen
  • Fahrwerksänderungen
  • Höher- oder Tieferlegung
  • Änderungen an Schwinge oder Radführung
  • Änderungen, die den Reifenfreiraum beeinflussen

Dann kann die ursprüngliche Beurteilung der serienmäßigen Rad-/Reifenkombination nicht ohne Weiteres übertragen werden.

Ein Reifen, der am Serienmotorrad problemlos zulässig wäre, kann bei einem relevant umgebauten Fahrzeug eine zusätzliche technische Beurteilung erforderlich machen.

Was ist eine Reifenfreigabe?

Der Begriff Reifenfreigabe wird im Motorradbereich seit vielen Jahren verwendet.

Traditionell bestätigten Reifenhersteller damit, dass eine bestimmte Reifenpaarung auf einem bestimmten Motorrad geprüft wurde.

Warum ist der Begriff heute problematisch?

Weil ein solches Herstellerdokument nicht in jedem Fall dieselbe rechtliche Funktion besitzt wie früher.

Je nach Fahrzeug und Rad-/Reifenkombination kann ein Herstellerdokument heute beispielsweise:

  • eine technische Empfehlung darstellen
  • als Service-Information dienen
  • eine Grundlage für eine technische Begutachtung darstellen

aber nicht automatisch einen erforderlichen amtlichen Nachweis ersetzen.

„Reifenfreigabe vorhanden“ bedeutet deshalb heute nicht in jedem Fall automatisch „ohne weitere Prüfung zulässig“.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument eines Reifenherstellers, in dem die Verwendung einer bestimmten Bereifung an einem Fahrzeug technisch beurteilt wird.

Ist sie automatisch eine amtliche Freigabe?

Nein.

Insbesondere wenn eine Rad-/Reifenkombination eine Begutachtung nach der StVZO erfordert, ersetzt eine reine Herstellerbescheinigung den notwendigen amtlichen Nachweis nicht.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers ist nicht automatisch ein Nachweis im Sinne von § 19 Abs. 3 StVZO.

Sie kann jedoch technische Informationen enthalten, die bei einer erforderlichen Begutachtung hilfreich sein können.

Was ist eine Service-Information des Reifenherstellers?

Bei modernen EU-typgenehmigten Motorrädern erstellen Reifenhersteller weiterhin fahrzeugbezogene Informationen über getestete Reifenkombinationen.

Diese werden häufig als:

  • Service-Information
  • Herstellerinformation
  • Reifenempfehlung

bezeichnet.

Warum sind solche Dokumente trotz aufgehobener Fabrikatsbindung interessant?

Weil der Reifenhersteller damit dokumentieren kann, dass eine bestimmte Vorder-/Hinterradkombination auf dem betreffenden Motorrad geprüft beziehungsweise technisch bewertet wurde.

Rechtlich erforderlich und technisch empfehlenswert sind zwei verschiedene Fragen. Eine Hersteller-Service-Information kann deshalb auch dann sinnvoll sein, wenn keine klassische Reifenfabrikatsbindung mehr besteht.

Warum empfiehlt sich eine getestete Vorder-/Hinterradkombination?

Motorradreifen beeinflussen das Fahrverhalten stärker als nur über ihre Größe.

Zwei Reifenmodelle können sich unterscheiden bei:

  • Kontur
  • Karkasse
  • Gummimischung
  • Profildesign
  • Steifigkeit
  • Aufwärmverhalten

Vorder- und Hinterreifen arbeiten außerdem als System zusammen.

Was bedeutet das?

Auch wenn eine Kombination formal zulässig ist, kann eine vom Reifenhersteller getestete und empfohlene Paarung zusätzliche technische Orientierung bieten.

Deshalb ist es sinnvoll, neben der reinen rechtlichen Zulässigkeit auch aktuelle Herstellerinformationen zur konkreten Motorrad-Reifenkombination zu berücksichtigen.

Darf man vorne und hinten verschiedene Reifenmodelle verwenden?

Diese Frage lässt sich nicht allein mit „ja“ oder „nein“ beantworten.

Rechtliche Zulässigkeit und technische Abstimmung müssen gemeinsam betrachtet werden.

Technisch können sich unterschiedliche Modelle unterscheiden bei:

  • Kontur
  • Gripniveau
  • Aufwärmverhalten
  • Karkassensteifigkeit
  • Nassverhalten
Eine beliebige Mischung sollte deshalb nicht nach dem Prinzip „vorne passt die Größe und hinten auch“ zusammengestellt werden.

Sinnvoll ist eine für das Motorrad vorgesehene beziehungsweise vom Reifenhersteller entsprechend geprüfte Vorder-/Hinterradkombination.

Müssen Vorder- und Hinterreifen vom selben Hersteller sein?

Entscheidend ist nicht allein der Markenname.

Bei der Beurteilung müssen vielmehr:

  • Fahrzeuggenehmigung
  • Reifengrößen
  • technische Parameter
  • Vorder-/Hinterradzuordnung
  • gegebenenfalls Reifenbindung

berücksichtigt werden.

Warum ist trotzdem eine Reifenfamilie häufig sinnvoll?

Weil Vorder- und Hinterreifen derselben Modellfamilie gezielt aufeinander abgestimmt sein können.

„Gleiche Marke“ allein ist weder eine vollständige Zulässigkeitsprüfung noch automatisch eine Garantie für eine technisch abgestimmte Reifenpaarung.

Was bedeutet die E-Kennzeichnung am Motorradreifen?

Für reguläre Motorradreifen im europäischen Straßenverkehr spielt die entsprechende Reifen-Typgenehmigung eine wichtige Rolle.

Eine entsprechende Genehmigungskennzeichnung befindet sich auf der Reifenflanke.

Was sagt sie aus?

Sie zeigt, dass der Reifen nach den einschlägigen Vorschriften als Reifentyp genehmigt wurde.

Ist damit automatisch jeder Einsatz auf jedem Motorrad erlaubt?

Nein.

Die Reifengenehmigung bestätigt den Reifentyp, nicht automatisch jede denkbare Fahrzeugzuordnung.

Ein typgenehmigter Reifen kann technisch und rechtlich trotzdem die falsche Größe oder die falsche Kombination für ein bestimmtes Motorrad sein.

Warum ist eine Reifen-Typgenehmigung keine Fahrzeugfreigabe?

Reifen und Fahrzeug werden auf unterschiedlichen Ebenen genehmigt.

Reifen-Typgenehmigung

Bestätigt, dass der Reifentyp die für ihn geltenden technischen Anforderungen erfüllt.

Fahrzeugzuordnung

Bestimmt, welche Rad-/Reifenkombination am konkreten Motorrad verwendet werden darf.

Bei einer deutlich abweichenden Rad-/Reifenkombination reicht deshalb die Typgenehmigung des Reifens allein nicht aus.

Der Reifen kann also als Reifen vollkommen ordnungsgemäß genehmigt sein und trotzdem für das konkrete Motorrad nicht ohne Weiteres zulässig sein.

Was hat sich seit 1. Januar 2025 geändert?

Die neue Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen wurde zunächst für Reifen angewendet, die nach dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden.

Seit:

1. Januar 2025

wird diese Vorgehensweise unabhängig vom Herstellungsdatum auf alle Reifen angewendet.

Warum ist das wichtig?

Die frühere Unterscheidung:

Reifen vor 2020 / Reifen ab 2020

ist damit für die heutige Anwendung nicht mehr der entscheidende Trennpunkt.

Wer 2026 Informationen zu Motorradreifen sucht, sollte deshalb aufpassen: Im Internet sind noch zahlreiche ältere Beiträge vorhanden, die die damalige Übergangsregelung beschreiben.

Altes Reifenmodell ist in den Papieren eingetragen – was nun?

Gerade bei älteren Motorrädern findet man in den Fahrzeugpapieren Reifenmodelle, die seit vielen Jahren nicht mehr produziert werden.

Dann muss zunächst geklärt werden:

  • Welche Fahrzeuggenehmigung liegt vor?
  • Besteht eine tatsächliche Reifenfabrikatsbindung?
  • Welche Reifengröße und Bauart sind eingetragen?
  • Welche heutigen Reifen sollen verwendet werden?

Warum sollte man nicht einfach ein modernes Nachfolgemodell montieren?

Weil ein neuer Produktname nicht automatisch Bestandteil einer historischen Genehmigung ist.

Bei einem älteren national genehmigten Motorrad kann daher eine technische Klärung erforderlich sein.

Kann eine alte Reifenfabrikatsbindung ausgetragen werden?

Bei älteren Motorrädern mit nationaler Genehmigung kann eine dauerhafte Lösung darin bestehen, die historische Reifenfabrikatsbindung technisch neu beurteilen zu lassen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr wird hierfür inzwischen von Technischen Prüfstellen beziehungsweise Technischen Diensten eine vereinfachte Prüfung des Reifenfreiraums angeboten.

Was kann der Vorteil sein?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine alte Fabrikatsbindung gegebenenfalls ausgetragen werden.

Damit kann anschließend eine größere Auswahl moderner Reifen innerhalb der eingetragenen Größen möglich werden.

Gerade bei älteren Motorrädern, deren ursprünglich eingetragene Reifen längst nicht mehr produziert werden, kann dies eine sinnvolle dauerhafte Lösung sein.

Was sollte vor dem Kauf eines Motorradreifens geprüft werden?

Ein sinnvoller Prüfweg lautet:

1. Fahrzeug

EU-Typgenehmigung oder nationale Genehmigung? Serienzustand oder Umbauten?

2. Genehmigte Bereifung

Zulassungsbescheinigung, COC und vorhandene Eintragungen prüfen.

3. Reifen

Größe, Bauart, Load Index, Speed Symbol und Radposition vergleichen.

Danach zusätzlich sinnvoll:

  • aktuelle Reifenherstellerinformationen prüfen
  • geeignete Vorder-/Hinterradkombination wählen
  • bei Abweichungen vor der Montage Prüforganisation beziehungsweise Fachbetrieb einbeziehen
Bei einer nicht eindeutig durch die Fahrzeugunterlagen abgedeckten Reifenkombination sollte die Zulässigkeit vor dem Kauf und nicht erst bei der nächsten Hauptuntersuchung geklärt werden.

Zulässigkeit von Motorradreifen – die wichtigsten Fälle

Situation Grundsätzliche Einordnung
EU-typgenehmigtes Motorrad, Serienzustand, gleiche genehmigte Reifenkonfiguration, anderer Hersteller Grundsätzlich möglich, wenn der typgenehmigte Reifen die vorgeschriebenen technischen Parameter erfüllt.
EU-typgenehmigtes Motorrad, andere Größe innerhalb der genehmigten Rad-/Reifenkombinationen Kann zulässig sein, wenn die Bedingungen der Fahrzeugtypgenehmigung eingehalten werden.
Reifengröße außerhalb des genehmigten Bereichs Zusätzlicher Nachweis beziehungsweise technische Begutachtung kann erforderlich sein.
Motorrad ohne EU-Typgenehmigung Eintragungen und Genehmigungsgrundlage müssen besonders beachtet werden.
Relevante Fahrwerks-, Felgen- oder Radänderungen Die einfache Regel für das serienmäßige EU-typgenehmigte Motorrad kann nicht ohne Weiteres angewendet werden.
Nur Reifenhersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung bei ansonsten abnahmepflichtiger Änderung Ersetzt den erforderlichen amtlichen Nachweis nicht automatisch.

Reifenfreigabe, Service-Information und Eintragung im Vergleich

Begriff Bedeutung Wichtig zu wissen
Reifenfabrikatsbindung Vorgabe eines bestimmten Reifenfabrikats beziehungsweise Reifenmodells Vor allem bei älteren national genehmigten Motorrädern relevant
Reifenfreigabe Traditioneller Begriff für eine fahrzeugbezogene Bestätigung des Reifenherstellers Hat heute nicht automatisch in jedem Fall die frühere rechtliche Wirkung
Service-Information Herstellerinformation zu einer geprüften beziehungsweise empfohlenen Reifen-Fahrzeug-Kombination Kann technisch sehr hilfreich sein, auch wenn keine Fabrikatsbindung besteht
Unbedenklichkeitsbescheinigung Technische Herstellerbescheinigung Ersetzt bei einer abnahmepflichtigen Änderung nicht automatisch den amtlichen Nachweis
COC EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs Kann weitere genehmigte Rad-/Reifenkombinationen enthalten
Eintragung / Begutachtung Amtliche beziehungsweise technische Behandlung einer zulassungspflichtigen Änderung Kann bei Bereifung außerhalb der genehmigten Konfiguration erforderlich werden

Typische Irrtümer über Motorradreifen-Freigaben

Behauptung Richtige Einordnung
„Im Fahrzeugschein steht eine Marke, also muss ich immer diese Marke fahren.“ Bei einem unveränderten EU-typgenehmigten Motorrad besteht unter den maßgeblichen Voraussetzungen keine klassische Fabrikatsbindung mehr.
„Wenn die Größe stimmt, ist jeder Motorradreifen erlaubt.“ Nein. Auch Bauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie und Fahrzeugzuordnung müssen berücksichtigt werden.
„Eine Reifenfreigabe macht jede andere Größe automatisch legal.“ Nein. Eine Herstellerbescheinigung ersetzt bei einer abnahmepflichtigen Änderung nicht automatisch den erforderlichen Nachweis.
„Ein E-geprüfter Reifen darf auf jedes Motorrad.“ Nein. Die Reifentypgenehmigung ist keine universelle Fahrzeugfreigabe.
„COC und Fahrzeugschein enthalten immer exakt dieselben Reifengrößen.“ Nicht zwingend. Im COC können weitere genehmigte Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt sein.
„Bei einem umgebauten Motorrad gelten automatisch dieselben Regeln wie beim Serienfahrzeug.“ Nein. Relevante Änderungen können die Beurteilung der Rad-/Reifenkombination verändern.
„Seit 2025 gilt wieder die alte Reifenbindung.“ Nein. Seit 1. Januar 2025 wird die aktuelle Vorgehensweise lediglich auf alle Reifen unabhängig von ihrem Herstellungsdatum angewendet.
„Vorne und hinten irgendein passender Reifen reicht.“ Technisch sollte die vorgesehene beziehungsweise geprüfte Vorder-/Hinterradkombination berücksichtigt werden.

Bei Motorradreifen zuerst das Fahrzeug, dann den Reifen prüfen

Der richtige Prüfweg beginnt nicht beim Markenlogo auf dem Reifen.

1. Fahrzeugtypgenehmigung prüfen.

2. Serienzustand oder relevante Änderungen feststellen.

3. Genehmigte Rad-/Reifenkombinationen ermitteln.

4. Reifengröße, Bauart, Load Index und Speed Symbol vergleichen.

5. Vorder-/Hinterradkombination und Herstellerinformationen berücksichtigen.

6. Abweichungen vor der Montage technisch klären.

Damit lässt sich vermeiden, dass eine technisch interessante Reifenkombination montiert wird, die anschließend nicht von der Fahrzeuggenehmigung gedeckt ist.

Motorradreifen bei FT-Reifen

Bei FT-Reifen finden Sie Motorradreifen zahlreicher Hersteller für unterschiedliche Motorräder und Einsatzbereiche.

Vor der Bestellung sollten nicht nur Breite, Querschnitt und Felgendurchmesser geprüft werden. Entscheidend sind auch Radposition, Bauart, Load Index, Speed Symbol und die für das Motorrad zulässige Rad-/Reifenkombination.

Motorradreifen ansehen Motorradreifen nach Reifengröße, Hersteller und technischer Ausführung auswählen.

Häufige Fragen zu Motorradreifen-Freigaben und Reifenbindung

Gibt es bei Motorrädern noch eine Reifenfabrikatsbindung?

Bei unveränderten EU-typgenehmigten Motorrädern besteht unter den maßgeblichen Voraussetzungen keine klassische Bindung an einen bestimmten Reifenhersteller mehr. Bei älteren national genehmigten Motorrädern können dagegen weiterhin entsprechende Eintragungen relevant sein.

Darf ich einen anderen Reifenhersteller verwenden?

Bei einem unveränderten EU-typgenehmigten Motorrad kann ein anderer typgenehmigter Reifenhersteller grundsätzlich möglich sein, wenn die genehmigte Reifenkonfiguration und die vorgeschriebenen technischen Parameter eingehalten werden.

Reicht es, wenn die Reifengröße stimmt?

Nein. Zusätzlich müssen unter anderem Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie und Fahrzeugzuordnung berücksichtigt werden.

Was ist eine Motorradreifen-Freigabe?

Der Begriff bezeichnet traditionell eine Herstellerbestätigung für eine bestimmte Reifen-Fahrzeug-Kombination. Heute kann ein solches Dokument je nach Fall eine Service-Information oder technische Grundlage sein, ersetzt aber nicht automatisch eine erforderliche amtliche Begutachtung.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Sie ist eine technische Bescheinigung eines Reifenherstellers. Bei einer Rad-/Reifenkombination, für die ein amtlicher Nachweis erforderlich ist, ersetzt sie diesen nicht automatisch.

Was steht im COC über Motorradreifen?

Das COC enthält Daten der EU-Fahrzeugtypgenehmigung und kann zulässige Rad-/Reifenkombinationen aufführen, die nicht vollständig aus der Zulassungsbescheinigung Teil I hervorgehen.

Darf ich eine andere Reifengröße montieren?

Das hängt davon ab, ob die Größe von der Fahrzeugtypgenehmigung erfasst ist. Liegt sie außerhalb des genehmigten Bereichs, kann eine zusätzliche technische Begutachtung beziehungsweise ein entsprechender Nachweis erforderlich sein.

Was gilt bei umgebauten Motorrädern?

Relevante Änderungen an Felgen, Fahrwerk, Schwinge oder anderen Bereichen können die Beurteilung der Bereifung verändern. Die vereinfachten Regeln für ein unverändertes Serienfahrzeug lassen sich dann nicht automatisch übertragen.

Was hat sich 2025 bei Motorradreifen geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 wird die aktuelle Vorgehensweise zur Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen unabhängig vom Herstellungsdatum auf alle Reifen angewendet.

Ist eine Hersteller-Service-Information trotzdem sinnvoll?

Ja. Sie kann zeigen, dass eine konkrete Reifen-Fahrzeug-Kombination vom Reifenhersteller technisch geprüft beziehungsweise empfohlen wurde. Das kann auch ohne klassische Reifenfabrikatsbindung eine wertvolle Orientierung sein.

Motorradreifen-Freigabe bedeutet heute mehr als ein Herstellerzettel

Bei der Reifenwahl müssen mehrere Ebenen auseinandergehalten werden:

Fahrzeugtypgenehmigung → genehmigte Rad-/Reifengröße → Reifenbauart → Load Index → Speed Symbol.

Danach folgt die konkrete Auswahl:

Vorderreifen → Hinterreifen → Reifenmodell → technische Herstellerempfehlung.

Bei einem serienmäßigen EU-typgenehmigten Motorrad kann ein anderer Reifenhersteller innerhalb der genehmigten Voraussetzungen grundsätzlich möglich sein.

Bei:

abweichenden Größen → älteren national genehmigten Motorrädern → Reifenfabrikatsbindungen → relevanten Umbauten

kann dagegen eine zusätzliche technische beziehungsweise amtliche Klärung notwendig werden.

Deshalb sollte bei Motorradreifen zuerst die zulässige Rad-/Reifenkombination geprüft werden – und erst danach Marke und Reifenmodell ausgewählt werden.

FT-Reifen verbindet über 35 Jahre Erfahrung im Reifenhandel mit verständlichem Reifenwissen und praktischer Erfahrung.

FT-Reifen – der Reifenhändler, der sein Wissen teilt.