Reifenfreigabe für Zubehörfelgen – Herstellerkontakte und Beantragung
Reifenfreigabe für Zubehörfelgen beantragen – Herstellerkontakte, Mischbereifung und Gutachtenauflagen
Wer Zubehör-Alufelgen oder Kompletträder für sein Fahrzeug auswählt, findet in der ABE oder im Felgengutachten manchmal die Forderung nach einer Eignungsbestätigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Besonders bei unterschiedlichen Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse kann diese zusätzliche Unterlage entscheidend sein.
Doch was genau ist eine Reifenfreigabe? Wo kann man sie beantragen? Welche Angaben werden benötigt und welcher Reifenhersteller ist zuständig?
Dieser ausführliche FT-Reifen-Ratgeber erklärt die technischen Zusammenhänge, zeigt Kontaktmöglichkeiten von 22 bekannten Reifenmarken und bietet eine kopierfertige Musteranfrage für Kunden, Werkstätten und Reifenhändler.
1. Was bedeutet Reifenfreigabe bei Zubehör-Alufelgen?
Der Begriff Reifenfreigabe wird im Reifenhandel für verschiedene technische Bestätigungen verwendet. Diese Dokumente dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Eignungsbestätigung bei Mischbereifung
Eine Bestätigung, dass eine genau bezeichnete Kombination unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse für ein bestimmtes Fahrzeug geeignet ist.
Reifen-Felgen-Freigabe
Eine technische Aussage darüber, ob ein Reifen auf einer bestimmten Felgenbreite beziehungsweise Felgengröße verwendet werden darf. Sie ersetzt nicht automatisch eine fahrzeugbezogene Eignungsbestätigung.
Fahrzeugherstellerbestätigung
Eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers zur Eignung einer bestimmten Bereifung oder Rad-Reifen-Kombination, soweit der Hersteller diese ausstellen kann.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine technische Stellungnahme zu einer konkret beschriebenen Verwendung. Entscheidend ist, welchen Sachverhalt das Dokument tatsächlich bestätigt.
Wenn im Felgengutachten eine Eignungsbestätigung für eine bestimmte Mischbereifung gefordert wird, reicht eine allgemeine Reifen-Felgen-Tabelle nicht automatisch aus. Die Bestätigung muss die Anforderungen der betreffenden Auflage erfüllen.
Eine Reifenfreigabe ist keine pauschale Genehmigung für beliebige Fahrzeuge oder Reifenkombinationen. Sie gilt nur innerhalb des vom Hersteller bestätigten Umfangs.
2. Wann ist eine Reifenfreigabe erforderlich?
Für den normalen Kauf eines Reifens ist nicht grundsätzlich eine zusätzliche Herstellerbestätigung erforderlich. Anders kann es aussehen, wenn eine Zubehörfelge verwendet wird und die zugehörige ABE beziehungsweise das Felgengutachten besondere Bedingungen enthält.
Typische Anwendungsfälle
- Unterschiedliche Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse auf Zubehörfelgen.
- Gutachtenauflagen, die eine Bestätigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers verlangen.
- Bestimmte Reifenkombinationen, für die technische Eignungsnachweise erforderlich sind.
- Besondere Reifen-Felgen-Kombinationen, deren technische Eignung geklärt werden muss.
- Fahrzeugbezogene Komplettradangebote mit zusätzlichen Genehmigungsbedingungen.
Die besondere Bedeutung von V19 und V20
In bestimmten Felgengutachten werden unter den Auflagen V19 und V20 zulässige Kombinationen unterschiedlicher Reifengrößen für Vorder- und Hinterachse aufgeführt.
Je nach Auflagentext kann zusätzlich verlangt werden, dass Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps verwendet werden und der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das betreffende Fahrzeug bestätigt.
Die technischen Hintergründe, die Bedeutung der unterschiedlichen Abrollumfänge sowie Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zu den Felgenauflagen V19 und V20.
Felgenauflagen V19 und V20 verstehen – Mischbereifung und Reifenfreigabe →
Elektrofahrzeuge sind nicht automatisch freigabepflichtig
Bei verschiedenen Elektrofahrzeugen werden unterschiedliche Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse eingesetzt. Dadurch können entsprechende Gutachtenauflagen häufiger relevant werden.
Entscheidend ist aber nicht der Elektroantrieb selbst. Auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor können bei entsprechender Mischbereifung betroffen sein.
Ebenso benötigt ein Elektrofahrzeug mit vier gleich großen Reifen nicht allein wegen seines Antriebs eine besondere Eignungsbestätigung.
Die Auflagenkennzeichnung allein reicht nicht aus. Prüfen Sie die vollständige Formulierung, die Fahrzeugzuordnung und sämtliche weiteren Bedingungen der verwendeten Zubehörfelge.
3. Welche Daten benötigt der Reifenhersteller?
Eine vollständige Anfrage ist wichtig, damit der Hersteller die betreffende Reifenkombination eindeutig beurteilen kann.
Fahrzeugdaten
- Fahrzeughersteller und Modell
- Fahrzeugtyp und Variante
- Erstzulassung oder Modelljahr
- EG-/EU-Typgenehmigung aus Feld K
- HSN und TSN, soweit vorhanden
- Höchstgeschwindigkeit
- Zulässige Achslasten
- Antriebsart und Allradantrieb
Reifendaten
- Reifenhersteller
- Exakte Profilbezeichnung
- Reifengröße Vorderachse
- Reifengröße Hinterachse
- Last- und Geschwindigkeitsindex
- Besondere Reifenausführung
- Gegebenenfalls OE-Kennzeichnung
Felgendaten
- Felgenhersteller und Modell
- Felgengröße Vorderachse
- Felgengröße Hinterachse
- Felgenbreite
- Einpresstiefe
- KBA-Nummer
- Gutachtennummer
Genehmigungsunterlagen
- ABE oder Teilegutachten
- Relevante Fahrzeugzuordnung
- Vollständiger Auflagentext
- Beispielsweise V19 oder V20
- Gewünschte Reifenkombination
- Gegebenenfalls CoC-Dokument
Fügen Sie der Anfrage möglichst die betreffende Gutachtenseite und den vollständigen Auflagentext bei. So erkennt die technische Abteilung sofort, ob eine allgemeine Reifenfreigabe oder eine fahrzeugbezogene Eignungsbestätigung benötigt wird.
Besonders wichtig sind die exakten Reifenprofile. Reifen derselben Nenngröße können sich je nach Hersteller und Konstruktion hinsichtlich ihrer tatsächlichen Abrollumfänge unterscheiden.
4. Reifenhersteller – Kontakte und Online-Formulare für Reifenfreigaben
Die folgenden Kontaktmöglichkeiten helfen dabei, die zuständige technische Abteilung des Reifenherstellers zu erreichen.
Wir unterscheiden zwischen speziellen technischen Freigabewegen und allgemeinen Herstellerkontakten. Nicht jede allgemeine Hotline ist selbst zur Ausstellung einer Eignungsbestätigung berechtigt.
Hersteller mit technischen Anfrage- oder Freigabewegen
| Hersteller | Kontakt | Direkter Weg |
|---|---|---|
| Continental | Technische Beratung PKW-Reifen Telefon: 0800 723 8284 |
Technisches Anfrageformular Reifenfreigaben als technisches Anfragethema. |
| Hankook | Technik-Team E-Mail: technic.hkde@hankookn.com |
Hankook Reifenfreigabeformular |
| Kumho Tire |
Technische Abteilung Deutschland Technische Hotline: 069 / 943318-84 E-Mail: technik@kumhotire.de Allgemeine kostenlose Hotline: 0800 / 94 33 18 1 |
Kumho Kontakt und technische Freigaben Reifenfreigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die technische Abteilung anfragen. |
| Toyo Tires | Online-System für Reifenfreigaben |
Toyo Reifenfreigabe beantragen Online-Prüfung innerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Grenzen. |
| Pirelli | Technische Beratung PKW-Reifen Telefon: 06163 71-111 E-Mail: Reifentechnik.de@pirelli.com |
Pirelli technische Beratung |
| Bridgestone | Technische PKW-Hotline Telefon: 069 999918-430 |
Bridgestone Kontaktformular |
| Firestone | Technische Anfrage über Bridgestone PKW-Hotline: 069 999918-430 |
Firestone über Bridgestone anfragen |
Kumho, Hankook und Toyo bieten spezielle Kontaktmöglichkeiten beziehungsweise Online-Verfahren für technische Reifenfreigaben. Continental verfügt über ein technisches Anfrageformular.
Ob der Hersteller eine Eignungsbestätigung für die konkrete V19-/V20-Auflage ausstellt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Weitere Reifenmarken und Herstellerkontakte
| Reifenmarke | Kontaktmöglichkeiten | Hinweis |
|---|---|---|
| Michelin | Reifenberatung PKW Telefon: 0800 0111182 Michelin Kundenservice |
Technische Eignungsbestätigung gezielt anfragen. |
| Kleber | Marke der Michelin-Gruppe Kontaktweg über die Michelin-Reifenberatung erfragen. |
Technische Zuständigkeit für Kleber bestätigen lassen. |
| BFGoodrich | Marke der Michelin-Gruppe Kontaktweg über die Michelin-Reifenberatung erfragen. |
Freigabe für das konkrete BFGoodrich-Reifenmodell anfragen. |
| Goodyear | Goodyear Germany GmbH E-Mail: info@goodyear.de Goodyear Kontakt |
Allgemeiner Herstellerkontakt; technische Freigabestelle erfragen. |
| Dunlop | Für die konkrete Dunlop-PKW-Reifenlinie die aktuelle technische Zuständigkeit erfragen. | Keine spezielle deutsche Freigabestelle in dieser Übersicht bestätigt. |
| Fulda | Marke aus dem Goodyear-Umfeld Allgemeiner Kontakt: info@goodyear.de |
Technische Zuständigkeit für Fulda ausdrücklich klären. |
| Semperit | Marke aus dem Continental-Umfeld Continental technische Anfrage |
Im Formular die Reifenmarke Semperit angeben. |
| Uniroyal | Marke aus dem Continental-Umfeld in Europa Technischen Kontaktweg erfragen |
Freigabe für Uniroyal-Reifen ausdrücklich anfragen. |
| Barum | Marke aus dem Continental-Umfeld Continental Kontaktformular |
Technische Bearbeitung für Barum bestätigen lassen. |
| Falken | Falken GmbH Telefon: 035601 84-0 E-Mail: info@falken.eu Falken Kontakt |
Allgemeiner Kontakt; technische Reifenberatung erfragen. |
| Nexen | Nexen Tire Europe Telefon: 06195 6713-0 Nexen Niederlassung |
Technische Freigabestelle über die Niederlassung erfragen. |
| Vredestein | Apollo Tyres Germany Telefon: 0261 8076600 E-Mail: customer.de@apollotyres.com Vredestein Kontakt |
Technische Anfrage an zuständige Abteilung weiterleiten lassen. |
| Yokohama | Yokohama Europe GmbH Telefon: 0211 5294-0 E-Mail: info@yokohama.de Yokohama Kontaktangaben |
Allgemeiner Herstellerkontakt; technische Zuständigkeit klären. |
| Nokian Tyres | Nokian Tyres Kundenservice | Zuständige Stelle für PKW-Reifenfreigaben erfragen. |
| Maxxis | Maxxis International GmbH Telefon: 04821 8906-0 E-Mail: info@maxxis.de Maxxis Kontakt |
Technische Reifenfreigabe über die Kontaktstelle anfragen. |
Die Übersicht umfasst 22 Reifenmarken. Nicht jede aufgeführte allgemeine Hotline oder Kontaktadresse ist selbst zur Ausstellung einer Eignungsbestätigung berechtigt. Bei Zweitmarken und Konzernmarken sollte die technische Zuständigkeit ausdrücklich geklärt werden.
Schriftliche Anfrage bevorzugen
Eine schriftliche Anfrage ermöglicht die Übermittlung der Gutachtenunterlagen und eine eindeutige Zuordnung der Fahrzeug- und Reifendaten.
Genauen Freigabezweck nennen
Geben Sie ausdrücklich an, wenn eine Eignungsbestätigung gemäß V19, V20 oder einer anderen konkreten Auflage benötigt wird.
Keine allgemeine Antwort mit einer speziellen Freigabe verwechseln
Eine Aussage zur zulässigen Felgenbreite ist nicht automatisch gleichbedeutend mit der Bestätigung einer Mischbereifung für ein bestimmtes Fahrzeug.
Bestätigung vor Verwendung prüfen
Kontrollieren Sie, ob die erhaltene Bescheinigung das richtige Fahrzeug, die betreffenden Reifen und die geforderte technische Eignung tatsächlich abdeckt.
5. Musteranfrage zur Reifenfreigabe – direkt kopieren
Mit dieser Vorlage können Kunden, Werkstätten und Reifenhändler eine Anfrage an den jeweiligen Reifenhersteller stellen.
Die Angaben in eckigen Klammern müssen durch die tatsächlichen Fahrzeug-, Reifen- und Felgendaten ersetzt werden.
Klicken Sie in das folgende Textfeld, markieren Sie den Inhalt mit Strg + A und kopieren Sie ihn mit Strg + C. Auf Smartphones kann der Text durch längeres Berühren markiert und kopiert werden.
Die Vorlage kann vollständig markiert, kopiert und in eine E-Mail oder ein Herstellerformular eingefügt werden. Sie übermittelt keine Daten automatisch an FT-Reifen oder einen Reifenhersteller.
Welche Unterlagen sollten beigefügt werden?
- Die relevante Seite des Felgengutachtens mit der konkreten Auflage.
- Gegebenenfalls das vollständige Gutachten beziehungsweise die ABE.
- Die genaue Fahrzeugzuordnung und Reifenkombination.
- Weitere technische Unterlagen, sofern der Hersteller sie ausdrücklich benötigt.
Übermitteln Sie nur die für die Prüfung benötigten Fahrzeug- und Kontaktdaten. Persönliche Angaben, die für die Anfrage nicht erforderlich sind, können in beigefügten Dokumenten gegebenenfalls geschwärzt werden.
6. Was tun, wenn der Reifenhersteller keine Freigabe ausstellt?
Nicht jede angefragte Reifenkombination wird vom Hersteller bestätigt. Das kann technische Gründe haben oder daran liegen, dass für die konkrete Verwendung keine ausreichenden Prüfdaten vorliegen.
Diese Möglichkeiten sollten geprüft werden
- War die Anfrage vollständig und wurde sie an die richtige technische Abteilung gerichtet?
- Ist die gewünschte Reifenkombination tatsächlich im Felgengutachten aufgeführt?
- Kann der Felgenhersteller eine andere zulässige Reifenkombination benennen?
- Kommt ein anderes Reifenmodell mit entsprechender Herstellerbestätigung infrage?
- Kann eine zuständige Prüforganisation die Genehmigungssituation im Einzelfall klären?
Wenn eine Herstellerbestätigung im Gutachten ausdrücklich vorgeschrieben ist, darf diese Auflage nicht einfach ignoriert werden. Eine alternative Vorgehensweise muss technisch und rechtlich zulässig sein.
Muss der Reifenhändler die Freigabe beschaffen?
Eine allgemeine Verpflichtung, für jeden verkauften Reifen eine fahrzeugbezogene Freigabe einzuholen, ergibt sich nicht allein aus dem Reifenverkauf.
Bei einem konkret als passend angebotenen Komplettrad müssen jedoch die einschlägigen Genehmigungsbedingungen berücksichtigt werden. Welche Informations- und Leistungspflichten im Einzelfall bestehen, hängt von der konkreten Verkaufssituation und den getroffenen Vereinbarungen ab.
Deshalb empfiehlt es sich, erforderliche zusätzliche Bestätigungen vor der Bestellung beziehungsweise vor Montage und Verwendung zu klären.
Erlischt ohne Reifenfreigabe automatisch die ABE?
Nein, die ABE als Genehmigungsdokument erlischt nicht pauschal dadurch, dass für eine einzelne Fahrzeugverwendung eine erforderliche Bestätigung fehlt.
Allerdings sind bei einer nicht erfüllten Auflage die Voraussetzungen der betreffenden Sonderradgenehmigung für diese konkrete Verwendung möglicherweise nicht gegeben. Die zulassungsrechtlichen Folgen hängen vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen zur Reifenfreigabe bei Zubehörfelgen
Wenden Sie sich an die technische Abteilung des Reifenherstellers oder, soweit im Gutachten vorgesehen, an den Fahrzeughersteller. Einige Reifenhersteller bieten spezielle Online-Formulare für technische Freigaben an.
Üblicherweise werden Fahrzeugtyp, Typgenehmigung, Achslasten, Reifenhersteller, genaue Reifenprofile, Reifengrößen, Felgenmaße und der vollständige Gutachtentext benötigt. Je nach Hersteller können weitere Angaben erforderlich sein.
Ob Kosten entstehen und wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom jeweiligen Hersteller und Verfahren ab. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktstelle.
Nein. Entscheidend sind die verwendete Rad-Reifen-Kombination und die konkreten Gutachtenauflagen. Der Elektroantrieb allein begründet keine allgemeine Freigabepflicht.
Wenn die betreffende Auflage ausdrücklich das Mitführen der Eignungsbestätigung verlangt, muss diese Vorgabe eingehalten werden. Maßgeblich ist der vollständige Wortlaut des Gutachtens.
Weiterführendes Wissen, Praxis und passende Alufelgen
Die FT Wissenswelt Alufelgen erklärt technische Grundlagen zu Felgen, Kennzeichnungen und Gutachten. In der FT Praxiswelt Alufelgen finden Sie ergänzende Hinweise zur Auswahl und praktischen Verwendung.
Felgen- & Komplettradkonfigurator auf der FT-Reifen Startseite
Sie möchten passende Alufelgen oder komplette Räder für Ihr Fahrzeug finden? Nutzen Sie unseren Felgen- & Komplettradkonfigurator auf der FT-Reifen Startseite.
Über die Fahrzeugauswahl beziehungsweise HSN und TSN können Sie passende Felgen und Kompletträder suchen. Bei den entsprechenden Felgen können Sie auch die verfügbaren ABE- und Gutachtenunterlagen einsehen.
Damit lässt sich bereits vor dem Kauf prüfen, welche Reifengrößen und Auflagen für das Fahrzeug vorgesehen sind.
Die Fahrzeugauswahl und die Einsicht in ein Gutachten ersetzen keine ausdrücklich verlangte Eignungsbestätigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
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Reifenfreigaben verstehen und richtig beantragen
Wer Zubehör-Alufelgen oder Kompletträder verwendet, sollte nicht nur die passenden Reifengrößen kennen, sondern auch sämtliche Bedingungen des zugehörigen Gutachtens beachten.
Mit einer vollständigen Anfrage beim richtigen Reifenhersteller lassen sich technische Fragen frühzeitig klären. Besonders bei Mischbereifung und entsprechenden Gutachtenauflagen ist das ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitung.
FT-Reifen verbindet über 35 Jahre Erfahrung im Reifenhandel mit verständlichem Fachwissen zu Reifen, Felgen und Kompletträdern.
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