Felgenauflagen V19 und V20 – Mischbereifung und Reifenfreigabe
Felgenauflagen V19 und V20 verstehen – Mischbereifung, Reifenfreigabe und Elektrofahrzeuge
Wer Zubehör-Alufelgen oder Kompletträder kauft, stößt in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder im Felgengutachten auf unterschiedliche Auflagenkennzeichnungen. Dazu gehören auch V19 und V20.
Diese Auflagen können bei bestimmten Fahrzeugen und Felgen die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse regeln. Dabei kann zusätzlich eine Eignungsbestätigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers erforderlich sein.
Besonders bei modernen Fahrzeugen mit Mischbereifung – darunter verschiedene Elektrofahrzeuge – ist es wichtig, diese Vorgaben vor der Montage zu verstehen.
In diesem FT-Reifen-Ratgeber erklären wir, welche Bedeutung V19 und V20 haben können, welche technischen Zusammenhänge dahinterstehen und wann eine zusätzliche Reifenfreigabe benötigt wird.
1. Was bedeuten die Felgenauflagen V19 und V20?
Bei Zubehörfelgen werden die zulässigen Fahrzeug- und Reifenkombinationen durch die jeweilige Genehmigung und ihre Anlagen beschrieben. Darin finden sich technische Auflagen, die bei der Verwendung der Felgen eingehalten werden müssen.
In bestimmten Gutachten beziehen sich die Kennzeichnungen V19 und V20 auf Kombinationen unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse.
Solche Kombinationen werden als Mischbereifung beziehungsweise unterschiedliche Vorder- und Hinterachsbereifung bezeichnet.
V19 und V20 dürfen nicht allein anhand ihrer Kennzeichnung interpretiert werden. Entscheidend ist der vollständige Auflagentext im jeweiligen Gutachten einschließlich der zugeordneten Reifengrößen und Fahrzeugvarianten.
Was wird in diesen Auflagen typischerweise geregelt?
- Welche Reifengrößen an der Vorderachse verwendet werden dürfen.
- Welche Reifengrößen an der Hinterachse dazu kombiniert werden dürfen.
- Ob bestimmte Reifenhersteller- oder Profilvorgaben einzuhalten sind.
- Ob eine zusätzliche Eignungsbestätigung erforderlich ist.
- Welche Unterlagen gegebenenfalls im Fahrzeug mitzuführen sind.
Die Auflage ist deshalb nicht einfach eine Empfehlung, sondern kann Bestandteil der Bedingungen für die zulässige Verwendung einer Zubehörfelge sein.
Eine im Gutachten aufgeführte Reifenkombination ist nur innerhalb der zugehörigen Fahrzeugzuordnung und unter Einhaltung aller weiteren Auflagen zulässig.
2. Was bedeutet Mischbereifung bei Zubehörfelgen?
Im Zusammenhang mit V19 und V20 geht es um die Kombination unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse.
Häufig werden an der Hinterachse breitere Reifen verwendet als an der Vorderachse. Die Felgenbreiten können ebenfalls unterschiedlich sein.
Gleiche Bereifung rundum
Alle vier Räder verwenden dieselbe Reifengröße. Auch hier müssen sämtliche Fahrzeug- und Felgenvorgaben eingehalten werden, aber eine spezielle Mischbereifungsauflage ist nicht automatisch betroffen.
Unterschiedliche Achsbereifung
Vorder- und Hinterachse verwenden verschiedene Reifengrößen. Die Kombination muss für das konkrete Fahrzeug und die verwendeten Felgen zulässig sein.
Beispiel einer unterschiedlichen Vorder- und Hinterachsbereifung
| Position | Beispiel-Reifengröße | Technische Einordnung |
|---|---|---|
| Vorderachse | 235/40 R19 | Schmalere Reifengröße |
| Hinterachse | 265/35 R19 | Breitere Reifengröße |
Dieses Beispiel dient ausschließlich zur Veranschaulichung. Es stellt keine Freigabe für ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Felge dar.
Dass zwei Reifengrößen rechnerisch ähnliche Abrollumfänge aufweisen, bedeutet noch nicht, dass ihre gemeinsame Verwendung zulässig ist.
Eine Gutachtenauflage kann verlangen, dass Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps verwendet werden. Die konkrete Formulierung ist entscheidend. Zusätzliche Vorgaben des Fahrzeugherstellers können ebenfalls relevant sein.
3. Warum sind die Auflagen V19 und V20 technisch wichtig?
Bei einer Kombination unterschiedlicher Reifengrößen muss sichergestellt sein, dass die Bereifung mit den technischen Anforderungen des Fahrzeugs vereinbar ist.
Abrollumfang
Der tatsächliche Abrollumfang beeinflusst, wie viele Radumdrehungen bei einer bestimmten Fahrstrecke entstehen. Unterschiedliche Abrollumfänge zwischen den Achsen können für bestimmte Fahrzeugsysteme relevant sein.
ABS und ESP
Fahrdynamik- und Bremssysteme verarbeiten unter anderem Raddrehzahlsignale. Ungeeignete Rad-Reifen-Kombinationen können deren Regelverhalten beeinflussen.
Allradantrieb
Bei bestimmten Allradsystemen können dauerhafte Drehzahlunterschiede zwischen Vorder- und Hinterachse technisch problematisch sein. Die zulässigen Toleranzen sind fahrzeugabhängig.
Reifenkonstruktion
Reifen gleicher Nenngröße können sich hinsichtlich tatsächlicher Abmessungen und dynamischer Eigenschaften unterscheiden. Deshalb kann die Kombination konkreter Reifenmodelle relevant sein.
Warum genügt eine reine Größenberechnung nicht immer?
Aus Reifenbreite, Querschnitt und Felgendurchmesser lässt sich ein theoretischer Außendurchmesser berechnen. Daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch der tatsächliche Abrollumfang unter Betriebsbedingungen.
Reifenkonstruktion, Belastung, Luftdruck und weitere Einflüsse spielen ebenfalls eine Rolle.
Eine rechnerisch passende Reifenkombination ist nicht automatisch eine rechtlich zulässige oder vom Reifenhersteller bestätigte Kombination.
Raddrehzahlen zwischen Vorder- und Hinterachse
Bei gleicher Fahrgeschwindigkeit können Reifen mit unterschiedlichen tatsächlichen Abrollumfängen verschiedene Drehzahlen aufweisen.
Fahrzeugsysteme sind für bestimmte zulässige Kombinationen ausgelegt. Ob eine abweichende Bereifung geeignet ist, hängt von der Fahrzeugkonstruktion und den Herstelleranforderungen ab.
Reifenverschleiß und Betriebszustand
Mit zunehmendem Verschleiß verändern sich die effektiven Reifendimensionen. Auch unterschiedliche Profiltiefen können bei empfindlichen Antriebssystemen eine Rolle spielen.
Last- und Geschwindigkeitsindex
Neben der Dimension müssen auch Tragfähigkeit und zulässige Geschwindigkeit zur Fahrzeugverwendung passen. Eine Freigabe der Mischbereifung ersetzt diese Anforderungen nicht.
Felgenbreite und Einpresstiefe
Auch wenn die Reifenkombination technisch geeignet ist, müssen die Felgen selbst zur Fahrzeugzuordnung und zu sämtlichen Vorgaben des Gutachtens passen.
4. Warum sind V19 und V20 bei Elektrofahrzeugen besonders interessant?
Bei verschiedenen Elektrofahrzeugen kommen unterschiedliche Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse zum Einsatz.
Das kann konstruktive, fahrdynamische oder antriebstechnische Gründe haben. Bei der Verwendung von Zubehörfelgen können dadurch Auflagen zur Mischbereifung relevant werden.
V19 und V20 sind keine speziellen Elektroauto-Auflagen
Die entscheidende Voraussetzung ist die betreffende Rad-Reifen-Kombination und nicht die Antriebsart.
Elektrofahrzeug mit Mischbereifung
Wenn unterschiedliche Reifengrößen an den Achsen vorgesehen sind, können bei Zubehörfelgen besondere Kombinationen und Herstellerbestätigungen relevant sein.
Verbrenner mit Mischbereifung
Auch ein Fahrzeug mit Benzin- oder Dieselmotor kann dieselben Anforderungen erfüllen müssen, wenn das Felgengutachten entsprechende Auflagen enthält.
Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen
- Teilweise unterschiedliche Reifendimensionen an Vorder- und Hinterachse.
- Hohe Fahrzeugmassen und entsprechende Anforderungen an die Tragfähigkeit.
- Teilweise hohe Antriebsmomente und spezifische Fahrwerksabstimmungen.
- Fahrzeugabhängige Anforderungen an Reifen und Rad-Reifen-Kombinationen.
- Besondere Bedeutung der Kompatibilität mit elektronischen Fahrzeugsystemen.
Ein Elektrofahrzeug kann ab Werk mit unterschiedlichen Reifengrößen ausgestattet sein. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede Zubehörfelge mit denselben Größen ohne weitere Bedingungen verwendet werden darf.
Ebenso bedeutet eine vom Fahrzeughersteller serienmäßig verwendete Mischbereifung nicht, dass für jede Zubehörfelge dieselben Genehmigungsbedingungen gelten.
5. Wann wird bei V19 oder V20 eine Reifenfreigabe benötigt?
Eine Reifenfreigabe beziehungsweise Eignungsbestätigung wird dann relevant, wenn die konkrete Gutachtenauflage einen entsprechenden Nachweis verlangt.
Ein solcher Auflagentext kann beispielsweise vorsehen, dass nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig sind, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt.
Wenn die Auflage außerdem das Mitführen der Bestätigung verlangt, muss diese Vorgabe eingehalten werden.
Was muss die Eignungsbestätigung abdecken?
- Das betreffende Fahrzeug beziehungsweise die Fahrzeugvariante.
- Die gewünschte Reifengröße an der Vorderachse.
- Die gewünschte Reifengröße an der Hinterachse.
- Den betreffenden Reifenhersteller und gegebenenfalls die Reifenprofile.
- Die für die Auflage erforderliche technische Eignung.
Ein Dokument, das lediglich die Montage eines Reifens auf einer bestimmten Felgenbreite bestätigt, erfüllt nicht automatisch eine Gutachtenauflage zur Eignung der Mischbereifung für ein konkretes Fahrzeug.
Reifenfreigabe beantragen – mit 22 Herstellerkontakten und Musteranfrage
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Enthalten sind unter anderem Continental, Michelin, Goodyear, Pirelli, Bridgestone, Hankook, Kumho, Falken, Nexen, Vredestein, Toyo und weitere Hersteller.
Reifenfreigabe für Zubehörfelgen beantragen – Herstellerkontakte und Musteranfrage →
Warum sollte die Freigabe vor der Montage eingeholt werden?
Wenn eine erforderliche Eignungsbestätigung nicht ausgestellt werden kann, kann die gewünschte Kombination unter den Bedingungen des vorhandenen Gutachtens möglicherweise nicht verwendet werden.
Eine vorherige Klärung hilft, unnötige Montagekosten und Probleme bei der Verwendung der Räder zu vermeiden.
6. Was bedeuten V19 und V20 für ABE, Gutachten und Betriebserlaubnis?
Eine ABE oder ein Felgengutachten enthält nicht nur eine Liste möglicher Fahrzeug- und Reifenkombinationen. Die dort aufgeführten Auflagen gehören zu den Bedingungen der jeweiligen Genehmigung.
Die ABE ist keine bedingungslose Freigabe
Eine Zubehörfelge darf nicht allein deshalb auf jedem aufgeführten Fahrzeug verwendet werden, weil die Fahrzeugbezeichnung in einer Anlage erscheint.
Zusätzlich müssen die passende Fahrzeugvariante, die zulässigen Reifengrößen und sämtliche einschlägigen Auflagen berücksichtigt werden.
| Situation | Einordnung |
|---|---|
| Fahrzeug und Reifenkombination sind aufgeführt; alle Auflagen erfüllt. | Die konkrete Verwendung kann im Rahmen der Genehmigung zulässig sein, sofern auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Gutachten verlangt eine Herstellerbestätigung; diese liegt vor und deckt die Kombination ab. | Die betreffende Nachweisanforderung kann erfüllt sein. Weitere Auflagen bleiben bestehen. |
| Gutachten verlangt eine Herstellerbestätigung; diese fehlt. | Die Anforderungen für die konkrete Verwendung sind insoweit nicht nachgewiesen beziehungsweise nicht vollständig erfüllt. |
| Gewünschte Reifenkombination ist nicht in der betreffenden Genehmigung enthalten. | Die Verwendung kann nicht allein auf die vorhandene Gutachtenfreigabe gestützt werden. Eine gesonderte Prüfung kann erforderlich sein. |
Erlischt die ABE automatisch, wenn keine Reifenfreigabe vorliegt?
Die ABE als Genehmigungsdokument erlischt nicht pauschal dadurch, dass für eine einzelne Verwendung eine geforderte Eignungsbestätigung fehlt.
Allerdings kann die konkrete Rad-Reifen-Kombination dann außerhalb der Bedingungen liegen, unter denen die Sonderräder genehmigt wurden.
Welche Auswirkungen das auf die Zulässigkeit der Verwendung und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs hat, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und den geltenden Vorschriften.
Eine ausdrücklich vorgeschriebene Herstellerbestätigung darf nicht durch eine eigene Berechnung des Abrollumfangs ersetzt werden. Auch eine möglicherweise technisch passende Kombination ist nicht automatisch genehmigt.
7. V19 und V20 in der Praxis – so prüfen Sie Ihre Zubehörfelgen
Bevor Sie Alufelgen oder Kompletträder bestellen, empfiehlt sich eine systematische Prüfung.
- Fahrzeug identifizieren: Hersteller, Modell, Fahrzeugtyp und EG-/EU-Typgenehmigung abgleichen.
- Felgengutachten öffnen: Prüfen, ob die betreffende Felge für das Fahrzeug aufgeführt ist.
- Reifenkombination prüfen: Vorder- und Hinterachsgrößen mit der Gutachtentabelle vergleichen.
- V19/V20 lesen: Den vollständigen Wortlaut der zugeordneten Auflage beachten.
- Weitere Auflagen berücksichtigen: Beispielsweise Tragfähigkeit, Karosseriefreigängigkeit und erforderliche Prüfungen.
- Herstellerbestätigung beschaffen: Falls ausdrücklich verlangt, die Eignung vor der Montage klären.
- Unterlagen aufbewahren: Vorgeschriebene Dokumente entsprechend der Gutachtenauflage mitführen.
Was tun, wenn der Reifenhersteller keine Bestätigung ausstellt?
Dann sollte zunächst geklärt werden, ob die Anfrage vollständig war und ob sie an die zuständige technische Abteilung gerichtet wurde.
Gegebenenfalls kann eine andere im Gutachten aufgeführte Reifenkombination oder ein anderes Reifenmodell infrage kommen.
Bei Fragen zur Genehmigungssituation kann eine zuständige technische Prüforganisation hinzugezogen werden. Eine alternative Abnahme oder Prüfung ersetzt eine konkrete Gutachtenauflage jedoch nicht automatisch.
Bei Kompletträdern ist es sinnvoll, die Gutachtenauflagen bereits während der Auswahl zu prüfen. So lassen sich Fragen zur Mischbereifung und zu eventuell erforderlichen Herstellerbestätigungen möglichst vor der Bestellung klären.
Reifen eines Herstellers
Wenn eine Gutachtenauflage Reifen eines Herstellers fordert, muss die betreffende Bedingung eingehalten werden. Die Verwendung verschiedener Marken kann dann unzulässig sein.
Achsweise ein Profiltyp
Eine entsprechende Vorgabe bedeutet, dass innerhalb einer Achse die verlangte Profilzuordnung eingehalten werden muss. Zusätzliche fahrzeug- und reifenbezogene Bedingungen können gelten.
Fahrzeugpapiere und CoC
Die Fahrzeugpapiere und das CoC-Dokument können Hinweise auf genehmigte Reifendimensionen geben. Für Zubehörfelgen bleiben die jeweils zugehörigen Genehmigungsunterlagen und Auflagen maßgeblich.
Serienbereifung und Zubehörfelgen
Eine ab Werk zulässige Reifenkombination lässt sich nicht automatisch auf beliebige Zubehörfelgen übertragen. Felgenmaße, Fahrzeugzuordnung und Gutachtenbedingungen müssen gesondert berücksichtigt werden.
Häufige Fragen zu den Felgenauflagen V19 und V20
V19 kann in bestimmten Gutachten eine Auflage für aufgeführte Kombinationen unterschiedlicher Vorder- und Hinterachsbereifung bezeichnen. Welche Kombinationen zulässig sind und welche Nachweise erforderlich werden, ergibt sich aus dem vollständigen Auflagentext.
Die Unterschiede ergeben sich aus den jeweils beschriebenen Reifenkombinationen und Bedingungen des konkreten Gutachtens. Aus den Kürzeln allein lässt sich keine allgemeingültige Freigabe ableiten.
Nein. Eine zusätzliche Bestätigung wird insbesondere dann erforderlich, wenn sie in der betreffenden Genehmigung oder einer zugeordneten Auflage verlangt wird. Auch andere fahrzeugbezogene Anforderungen können relevant sein.
Nein. Die Auflagen können sowohl Elektrofahrzeuge als auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor betreffen. Maßgeblich sind die Rad-Reifen-Kombination und das Felgengutachten.
Die Bestätigung kann je nach Auflagentext beim Reifen- oder Fahrzeughersteller angefragt werden. Unser weiterführender Ratgeber zur Reifenfreigabe enthält Herstellerkontakte, technische Anfragewege und eine kopierfertige Musteranfrage.
Weiterführendes Wissen und Praxis rund um Alufelgen
Weitere Informationen zu Felgengutachten, Zubehörfelgen und der praktischen Fahrzeugzuordnung finden Sie in den passenden FT-Reifen Themenbereichen.
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Die Fahrzeugzuordnung kann unter anderem über HSN und TSN erfolgen. Bei den entsprechenden Felgen stehen die verfügbaren ABE- und Gutachtenunterlagen zur Verfügung.
Gerade bei unterschiedlichen Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse empfiehlt es sich, die Auflagen vor der Bestellung sorgfältig zu lesen.
Der Konfigurator erleichtert die Auswahl. Er ersetzt aber keine im Gutachten ausdrücklich geforderte Eignungsbestätigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Die drei zentralen FT-Reifen Themenwelten
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V19 und V20 richtig verstehen – Zubehörfelgen sicher auswählen
Die Felgenauflagen V19 und V20 zeigen, wie wichtig die genaue Prüfung von Rad-Reifen-Kombinationen bei Zubehörfelgen sein kann.
Wer unterschiedliche Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse verwenden möchte, sollte nicht nur die Dimensionen vergleichen, sondern auch die Fahrzeugzuordnung, sämtliche Gutachtenauflagen und gegebenenfalls erforderliche Herstellerbestätigungen beachten.
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